Nachdem Japan im Zuge der Ausbreitung des Coronavirus erst einmal alle Schotten dicht gemacht hatte und eine Einreiße so gut wie unmöglich war, heißt es nun Aufatmen – das Working Holiday Visum ist wieder verfügbar!
Was gibt es Neues?
Nach Wochen und Monaten der Unsicherheit kam am 23.10.2020 endlich die lang ersehnte Meldung der japanischen Botschaft: der Prozess für das Working Holiday Visum, welches seit März außer Kraft gesetzt war, ist wieder geöffnet (Quelle: https://www.de.emb-japan.go.jp/itpr_ja/konsular_InformationenCoronavirus_VisaWH.html).
Entgegen der initialen Erwartung unsererseits, sowie der Aussagen der Ämter, dass die vor März ausgestellten Visa „einfach wieder reaktiviert“ werden würden, ist dies nicht der Fall. Unser Visum, das im Januar 2020 ausgestellt wurde, ist und bleibt somit weiterhin ungültig und nichtig.
Dafür ist seit Ende letzter Woche jedoch die Neubeantragung des Working Holiday Visums wieder möglich – mit drei kleinen Erweiterungen.
Änderung 1 – die Verpflichtungserklärung
Wie bereits zuvor, fordert die Beantragung des Visums einige (leicht zu beschaffende) Unterlagen: Antragsformular, Motivationsschreiben, Lebenslauf, Kontoauszug, Reiseplan, Verpflichtungserklärung der Krankenversicherung, sowie Passfoto und physischer Reisepass müssen dem Amt (erneut) physisch vorgelegt werden.
Neu hinzugekommen ist ein weiteres Formular, welches den meisten Reisenden vermutlich großes Kopfzerbrechen bereiten wird: eine Verpflichtungserklärung, die von einer im japanischen Handelsregister eingetragenen Firma unterzeichnet werden muss. (Original: https://www.de.emb-japan.go.jp/files/100098705.pdf)
In diesem (nicht auf Englisch verfügbaren) Dokument stehen gewisse Bedingungen, welche der Einreisende beachten und befolgen muss, und welche die unterzeichnende Firma dem Staat zusichert. Dazu gehören:
- Vor der Einreise hatte die einreisende Person keine Corona-/Erkältungssymptome
- Maximal 72 Stunden vor der Abreise erfolgt ein Coronatest, dessen Ergebnis in einem vorgegebenen Format ausgegeben wird
- Die einreisende Person muss die (Messenger) App „LINE“ auf ihrem Smartphone installieren, um in den ersten 14 Tagen nach Einreise erreichbar zu sein
- Während der ersten 14 Tage nach Einreise muss Geo-Tracking auf dem Smartphone aktiviert sein (z.B. Standortaufzeichnung durch Google Maps) und bei Bedarf ausgehändigt werden
- Nach der Einreise wird ein zweiter Coronatest durchgeführt
- Die Wartezeit, bis das Ergebnis dieses zweiten Tests vorliegt, hat man in Quarantäne zu verbringen. Die Quarantänezeit beträgt 14 Tage, auch wenn das Ergebnis negativ ausfällt.
- Physischer / Direkter Kontakt mit anderen Personen ist untersagt.
- Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel (Bus, Bahn, Taxi, …), um an den Quarantäne-Ort zu gelangen, ist untersagt. Die unterzeichnende Firma verpflichtet sich, die Einreisende Person an ihre Unterkunft zu befördern.
- Sowie diverse weitere Feinheiten

Da dieses Formular bereits bei der Beantragung des Visum mit abgegeben werden muss, liegt hierauf die größte Aufmerksamkeit.
Unsere bisherigen Working Holiday Plände sahen eigentlich keinerlei Firma, Sprachschule, oder ähnliches als primären Hauptansprechpartner vor, weshalb wir uns etwas neues suchen mussten.
Wir haben uns daher entschieden, bei World Unite (https://www.world-unite.de), einer Working Holiday Firma, das „Working Holiday in Tokyo“ Paket zu buchen, was pro Person 700€ kostet. World Unite unterstützt darin Working Holiday Reisende bei allen amtlichen Formalitäten, bei der Eröffnung eines Bankkontos, bei der Suche nach Jobs, und vielem mehr, wovon wir im laufe der nächsten Monate sicher auch noch Gebrauch nehmen werden.
Änderung 2 – der Corona PCR Test
Wie in der Verpflichtungserklärung kurz angeschnitten, fordert Japan einen negativen Coronatest vor der Abreise. Das knifflige daran – der Test darf nicht älter als 72 Stunden sein, und das Ergebnis muss in einem bestimmten Format ausgegeben werden.
Welches Testzentrum dies durchführen kann, ob es Probleme mit dem Formular geben wird, oder was hier noch auf uns zukommt, wird die Zukunft zeigen. Stand heute (28.10.2020) sind wir noch am Fragen und Informationen sammeln, wer wo wann solch einen Test durchführen kann.
Änderung 3 – die Pflicht-Quarantäne
Den Vorgaben der Verpflichtungserklärung folgend, müssen wir als Einreisende die ersten 14 Tage unseres Aufenthalts in Quarantäne verbringen.
Nach aktuellem Wissensstand würde das heißen, dass wir 14 Tage in einem Hotelzimmer verbringen müssen, und maximal zur Nahrungsbeschaffung in den Supermarkt direkt gegenüber gehen dürfen. Ob dies tatsächlich der Fall sein wird, oder sich dahingehend noch Änderungen ergeben, wird die Zeit zeigen – wir sind in Klärung, wie der genaue Ablauf aussehen wird.

Wie geht es weiter?
Da wir die Visumunterlagen aus Januar sowieso schon vorbereitet haben, können wir diese wieder 1:1 übernehmen. Die unterschriebene Verpflichtungserklärung von World Unite sollte binnen der nächsten Tage ebenfalls eintreffen. Damit werden wir nächste Woche (erste Novemberwoche) nach München aufs Konsulat fahren, um das Visum erneut zu beantragen.
Im Gegensatz zu unserem Antrag im Januar, bei dem wir direkt eine Woche später unser Visum abholen konnten, wurde bereits „angedroht“, dass die Bearbeitungszeit diesmal (deutlich) länger ausfallen wird. Denn jeder einzelne Antrag muss zuerst nach Japan geschickt werden, um dort zentral geprüft zu werden. Wie lange genau das Ganze dauern wird, und ob der Antrag überhaupt positiv zurück kommt, kann uns keiner sagen.
Sollte unser Visum genehmigt werden, wird es Schlag auf Schlag weiter gehen: Flug buchen, Quarantäne-Hotel buchen, nachfolgende Unterkunft buchen, Auslandskrankenversicherung aktivieren, hier alles für die Abreise vorbereiten, packen, etc etc.
Aber dazu kommen wir, sobald es soweit ist.
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